


Ein persönliches Gespräch halte ich immer für sinnvoll, ich möchte Ihnen dennoch auch die Möglichkeit der "Scheidung online" anbieten.
Eine solche Beauftragung ist nur bei einer sogenannten einvernehmlichen Ehescheidung sinnvoll.
Bei einer solchen Scheidung sind sich die Parteien über die wesentlichen Punkte wie Unterhalt, Aufteilung des Vermögens etc. einig.
Die Ehescheidung als solche ist über das Internet selbstverständlich nicht möglich.
Beide Ehegatten müssen persönlich beim Scheidungstermin im Gerichtssaal erscheinen.
Die Vertretung in diesem Termin durch die im Internet beauftragte Rechtsanwältin stellt dabei keine Schwierigkeit dar.
Die Scheidung online hat den Vorteil, dass dabei Zeit und Geld gespart werden kann.
Bei geringem Einkommen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe zu stellen.
Den Antrag stelle ich für Sie beim zuständigen Familiengericht.
Das amtliche Antragsformular zur Verfahrenskostenhilfe, das von Ihnen ausgefüllt und unterzeichnet werden muss, erhalten Sie auf Anforderung durch mein Büro.
Gerne teile ich Ihnen unverbindlich die Höhe der anfallenden Kosten mit.
Dazu benötige ich folgende Angaben von Ihnen:
- Monatliches Nettoeinkommen Ehemann
- Monatliches Nettoeinkommen Ehefrau
- Anzahl der gemeinsamen Kinder
Sie können mir die Angaben per e-mail info@kanzlei-hock.de oder telefonisch übermitteln.
Telefonisch erreichen Sie mich unter der Nummer 0 71 21/ 12 75 80.
6 Schritte bis zur Onlinescheidung
- Kopien Heiratsurkunde + Kopien Geburtsurkunden der Kinder (soweit vorhanden und minderjährig) zurechtlegen.
- Das Formular vollständig ausfüllen und ausdrucken (Weiterspringen im Formular mit Tab-Taste).
- Die Vollmacht unterschreiben.
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Das Formular und die notwendigen Unterlagen (Unterlagen in Kopie) an mich absenden:
Rechtsanwältin
Elisabeth Hock
Gartenstrasse 21 23
72764 Reutlingen
Fax: 0 71 21/ 12 75 82
info@kanzlei-hock.de - Nach Eingang des Formulars erhalten Sie eine Eingangsbestätigung mit etwaigen Rückfragen und Berechnung der Vorschusskosten für Gericht und Rechtsanwältin.
- Nach Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen und Eingang des Vorschusses wird die Klage unverzüglich beim zuständigen Familiengericht eingereicht.
Das Formular (nur für den internen Gebrauch) füllen Sie bitte sorgfältig und vollständig aus. Ich benötige alle Daten, um einen sachgerechten Scheidungsantrag zu stellen. Nach dem Ausfüllen drucken Sie das Formular aus und senden es per Post oder per Fax an mich zurück.
Die Unterlagen wie
- Kopie Heiratsurkunde
- Kopien Geburtsurkunden der Kinder
fügen Sie in Kopie bei. Originale fügen Sie nur bei, wenn ich Sie ausdrücklich dazu auffordere.
Sollten Sie ergänzende Angaben zu machen haben, legen Sie mir einen Zettel bei.
Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie mich unter 0 71 21/ 12 75 80 an.